Vorbemerkung: Die Innstadt ist ein Stadtteil von Passau, wo sich der Autoverkehr täglich staut. Hier verläuft neben der Bahnstrecke Passau-Hauzenberg ein Fußweg, der früher mit einem Geländer vom Gleis abgetrennt war. Pläne der Stadt Passau, dieses Geländer nicht wieder aufzubauen, sondern stattdessen den Weg zu sperren, sorgen für große Aufregung in der Lokalpresse. Dazu hat die Eigentümerin der Bahnstrecke, die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH, folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Verfolgt man die örtliche Presse in Passau, dann sorgt ein Thema offenbar für Gesprächsstoff und bewegt einige Gemüter: Das wiederzuerrichtende Schutzgeländer entlang der Granitbahnstrecke über eine Länge von 405 m zwischen dem Mühltalbach und dem Bahnübergang Rosenauer Weg.

Die BRE möchte dies zum Anlass nehmen, um mit einigen Informationen zur Versachlichung der Diskussion beizutragen. Da in Deutschland Gewerbefreiheit besteht, soll auf solche Verlautbarungen, die das „Existenzrecht“ der Bahnstrecke schlechthin in Frage stellen, aus Niveaugründen allerdings nicht eingegangen werden.

Im oben genannten Streckenbereich handelt es sich um Grund und Boden der Bayerischen Regionaleisenbahn GmbH, auf dem auch der Weg verläuft. Ein Vorbetreiber der Strecke, die Deutsche Bundesbahn, hatte der Stadt Passau im Jahr 1984 gestattet, einen südlich der Gleisanlage befindlichen Geländestreifen für einen Fuß- und Radweg zu nutzen. Diese widerrufliche Gestattung ist vertragsgemäß an die Auflage geknüpft, dass ein Geländer zur Abgrenzung zwischen Bahnkörper und Weg in einem Mindestabstand von 2,60 – 2,70 m ab der Gleismitte zu errichten ist. Die seinerzeit CSU-geführte Stadt Passau hatte diese Bedingungen bestätigt.

Diese Vereinbarung ist letztendlich auf die BRE übergegangen. Auf Wunsch der Stadt Passau ist das Geländer vor gut 10 Jahren entfernt worden, da die Strecke seinerzeit noch betrieblich gesperrt gewesen ist. Mit der Wiederaufnahme des Eisenbahninfrastrukturbetriebs greift die Verpflichtung der Stadt, das Geländer wieder zu errichten.

Die bisherige Situation zeigt täglich, dass die Abgrenzung zwischen Bahn und Wegen dringend erforderlich ist, da sich die Nutzer des Weges nicht nur gefährlich dem Gleiskörper nähern, sondern sich sogar vollkommen unbekümmert auf dem Gleis aufhalten, was nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung nicht statthaft und bei Betriebsstrecken sogar unter das Strafrecht fallen kann. Diese Gefahr gilt ganz besonders auch für Radfahrer, denn bei einem unbeabsichtigten Fahrfehler eines Radfahrers könnte es zu einem Zusammenstoß mit einem Eisenbahnfahrzeug kommen.

Dies war sicherlich auch der Beweggrund für die Regelung über die Errichtung eines Schutzgeländers zwischen Radweg und Gleis, die im Gestattungsvertrag zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Stadt Passau seinerzeit getroffen wurde.

Insofern muss all denjenigen, die sich nun vehement für eine Weglassung des Geländers plädieren, vorgehalten werden, dass sie damit Leib und Leben der Wegenutzer leichtfertig aufs Spiel setzen.

Hierbei ist zu beachten, dass die Bahn grundsätzlich nicht „auf Sicht“ fährt. Hier besteht ein grundlegender Unterschied zum Straßenverkehrsteilnehmer, der die Gefahrlosigkeit seiner Fahrt immer durch Sicht auf den Fahrweg zu überprüfen hat. Ist der Fahrweg für einen Zug freigegeben, dann darf der Triebfahrzeugführer grundsätzlich auch auf einen freien Fahrweg vertrauen. Zudem sind die Bremswege beim Rad-Schiene-System gegenüber dem Straßenverkehr erheblich länger.

Auch der Hinweis auf die momentan geringen Zugzahlen verfängt nicht, denn gerade bei nur sporadischen Fahrten ist das Bewusstsein für die Gefahren des Bahnverkehrs nur gering ausgeprägt.

Das Geländer ist somit keine übertriebene Forderung einer Bahngesellschaft. Es dient in erster Linie der Sicherheit der Wegnutzer und kann erheblich dazu beitragen, Unfälle mit schweren Personenschäden zu vermeiden.

Die BRE hat der Stadt Passau angeboten, über die konkrete Ausgestaltung in einen sachlichen Dialog zu treten, um eine für alle Seiten annehmbare Lösung zu erreichen. So können bahnseitig auch etwas geringere Gleismittenabstände ggü. der Altvereinbarung akzeptiert werden, was bedeutet, dass das Geländer etwas näher an das Gleis gesetzt werden kann. Allerdings sollten auch Einengungen durch Bewuchs auf der dem Gleis abgewandten Seite des Wegs beseitigt werden.

V.i.S.d.P.
Gerhard J. Curth
Geschäftsführer der Bayerischen Regionaleisenbahn GmbH

www.regionaleisenbahn.de

Pressemitteilung der Bayerischen Regionaleisenbahn zum Schutzgeländer in der Innstadt und den aktuellen Anwohnerprotesten
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